Fitnessband / Activity Tracker (OEM)
OEM-Fitnessband mit OLED- oder TFT-Display, Herzfrequenz, SpO2 und Schlaftracking. Individuelles Branding und Companion-App. CE, FCC und UN 38.3. Ab 500 Stück.
Herzfrequenzgenauigkeit gegen Brustgurt-Referenz
Optisches PPG am Handgelenk ist Standard bei Fitnessbändern. Für Lifestyle-Tracking ist es ausreichend, aber nicht medizinisch. Im Ruhezustand sollte ein gut abgestimmter Algorithmus gegenüber einem Polar-H10-Brustgurt ±2–3 BPM erreichen. Schlechte Firmware liegt schnell bei ±10–15 BPM.
Testen Sie mindestens 10 Personen mit unterschiedlichen Hauttönen. PPG-Algorithmen, die nur auf heller Haut kalibriert wurden, zeigen bekannte systematische Fehler bei dunkleren Hauttönen. Bei Bewegung steigt der Fehler durch Artefakte; ±5–10 BPM bei 8 km/h ist für ein gutes Produkt realistisch. Fragen Sie nach Testprotokoll und Ergebnissen für aktive Messung, nicht nur Ruhepuls.
Schrittzähler-Abstimmung
Schrittzähler wandeln Beschleunigungsdaten in Schritte um. Falsch kalibrierte Algorithmen zählen Tippen, Rühren oder Autofahren als Schritte oder übersehen langsames Gehen älterer Nutzer. Testen Sie 1 km auf einer Bahn bei normalem, schnellem und langsamem Tempo. Akzeptabel sind ±5 % bei Normaltempo und ±10 % bei langsamem Tempo.
Die Abstimmung erfordert Firmwareänderungen. Klären Sie, ob die Fabrik den Algorithmus für Ihre Zielgruppe nachjustiert.
App, HealthKit und Datenhaltung
Apple HealthKit benötigt iOS-Berechtigungen und HealthKit-APIs. Health Connect ersetzt bei Android zunehmend das ältere Google-Fit-API. Nicht alle OEM-SDKs unterstützen diese Integrationen.
White-Label-Apps nutzen häufig ein gemeinsames Fabrik-Backend. Klären Sie, wo Gesundheitsdaten gespeichert werden, ob Sie eine private Backend-Instanz erhalten und was beim Fabrikwechsel mit Nutzerdaten passiert. Für EU-Märkte sind Datenresidenz und Auftragsverarbeitungsvertrag für Gesundheitsdaten relevant.
REACH-SVHC für Armbänder
Silikon- und TPU-Armbänder mit Hautkontakt müssen REACH-SVHC erfüllen. Metallteile brauchen Nickel-Freisetzung nach EN 1811, Gummi- oder TPU-Formulierungen PAH-Prüfung nach EN 17122. Farbige Bänder können zusätzlich Azo-Farbstoffrisiken haben. Verlangen Sie Drittberichte von SGS, Bureau Veritas oder TÜV; reine Fabrikselbsterklärungen reichen für EU-Compliance nicht aus.
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